[ Auszug: (1) Der Urheber kann ein Nutzungsrecht gegenüber dem Inhaber zurückrufen,
wenn das Werk seiner Überzeugung nicht mehr entspricht und ihm deshalb die
Verwertun ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]